Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KTM AG; Torrot Electric Europa, S.A. - BWB/Z-4679 | Bundeswettbewerbsbehörde

KTM AG; Torrot Electric Europa, S.A.

BWB/Z-4679

14.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KTM AG (Österreich) und Torrot Electric Europa, S.A. (Spanien) beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen für den Vertrieb von Motorrädern, Ersatzteilen und Zubehör der Marke "GasGas" zu gründen. Das geplante Vorhaben betrifft den Vertrieb von Fahrzeugen.

Betroffener Geschäftszweig:

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.12.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht