Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

XL Pfister Immobilien AG; Gesellschaften der Pfister-Gruppe in der Schweiz - BWB/Z-4678 | Bundeswettbewerbsbehörde

XL Pfister Immobilien AG; Gesellschaften der Pfister-Gruppe in der Schweiz

BWB/Z-4678

14.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die XL Pfister Immobilien AG (Schweiz) beabsichtigt, direkt und/oder indirekt 100% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die Gesellschaften der Pfister-Gruppe in der Schweiz zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Einzelhandel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.12.2019 weggefallen.

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