Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KION GROUP AG; BMZ Holding GmbH - BWB/Z-4677 | Bundeswettbewerbsbehörde

KION GROUP AG; BMZ Holding GmbH

BWB/Z-4677

14.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die KION GROUP AG, mit Sitz in Deutschland, und die BMZ Holding GmbH, ebenfalls mit Sitz in Deutschland, beabsichtigen die Gründung eines
Gemeinschaftsunternehmens. Das geplante Vorhaben betrifft Batterien für elektrische Fahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.12.2019 weggefallen.

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