Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

APG Asset Management N.V.; Interparking SA - BWB/Z-4674 | Bundeswettbewerbsbehörde

APG Asset Management N.V.; Interparking SA

BWB/Z-4674

11.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Direkter Erwerb von 39% der Anteile an Interparking SA, Belgien durch ein von der APG Asset Management N.V., Niederlande, kontrolliertes Investmentvehikel von CPP Investment Board Europe Ѕ.r.l., Luxemburg. Das geplante Vorhaben betrifft Öffentliche Parkplätze.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2019 weggefallen.

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