Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Deutsche Telekom AG; SK Gaming Beteiligungs GmbH - BWB/Z-4673 | Bundeswettbewerbsbehörde

Deutsche Telekom AG; SK Gaming Beteiligungs GmbH

BWB/Z-4673

07.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Deutsche Telekom AG, Deutschland, beabsichtigt indirekt 33,33% der Anteile an der SK Gaming Beteiligungs GmbH, Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den e-Sport.

Betroffener Geschäftszweig: R - Kunst, Unterhaltung und Erholung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2019 weggefallen.

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