Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Huazhu Group Limited; Steigenberger Hotels Aktiengesellschaft - BWB/Z-4670 | Bundeswettbewerbsbehörde

Huazhu Group Limited; Steigenberger Hotels Aktiengesellschaft

BWB/Z-4670

07.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Huazhu Group Limited, Cricket Square, Hutchins Drive, PO Box 2681, Grand Cayman KY1-1111, Cayman Islands, beabsichtigt, sämtliche Anteile und die alleinige Kontrolle an der Steigenberger Hotels Aktiengesellschaft, Lyonerstraße 25, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Hotelunterkunftsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2019 weggefallen.

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