Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Huazhu Group Limited; Steigenberger Hotels Aktiengesellschaft
BWB/Z-4670
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Huazhu Group Limited, Cricket Square, Hutchins Drive, PO Box 2681, Grand Cayman KY1-1111, Cayman Islands, beabsichtigt, sämtliche Anteile und die alleinige Kontrolle an der Steigenberger Hotels Aktiengesellschaft, Lyonerstraße 25, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Hotelunterkunftsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2019 weggefallen.