Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Caisse des Dépôts et Consignations; La Poste S.A.; CNP Assurances S.A.
BWB/Z-4668
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Direkter Erwerb alleiniger Kontrolle über La Poste S.A. und indirekter Erwerb alleiniger Kontrolle über CNP Assurances S.A., durch Caisse des Dépôts et Consignations, alle Paris, Frankreich. Das geplante Vorhaben betrifft Versicherungen, Transportdienstleistungen und Marketing und Kommunikationsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2019 weggefallen.