Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IMCD Switzerland AG; DCS Pharma AG - BWB/Z-4667 | Bundeswettbewerbsbehörde

IMCD Switzerland AG; DCS Pharma AG

BWB/Z-4667

07.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

IMCD Switzerland AG beabsichtigt, direkt bzw. indirekt insgesamt mehr als 50 % der Anteile und alleinige Kontrolle an DCS Pharma AG zu erwerben. Das vorliegende Zusammenschlussverfahren betrifft den Vertrieb von pharmazeutischen Wirkstoffen.
 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2019 weggefallen.

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