Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DEUTZ AG; Sany Group Co. Ltd.; Hunan SANY Power Technology Co., Ltd - BWB/Z-4665 | Bundeswettbewerbsbehörde

DEUTZ AG; Sany Group Co. Ltd.; Hunan SANY Power Technology Co., Ltd

BWB/Z-4665

05.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmens durch DEUTZ AG, Deutschland, und Sany Group Co. Ltd., China, im Wege mittelbaren Erwerbs von 51% der Anteile an Hunan SANY Power Technology Co., Ltd, China, durch DEUTZ AG.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.12.2019 weggefallen.

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