Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Constantia Unternehmensbeteiligungen GmbH; SPS Beteiligungs und Management GmbH - BWB/Z-4663 | Bundeswettbewerbsbehörde

Constantia Unternehmensbeteiligungen GmbH; SPS Beteiligungs und Management GmbH

BWB/Z-4663

05.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 38% der Anteile an der SPS Beteiligungs und Management GmbH mit dem Sitz in Wien durch die Constantia Unternehmensbeteiligungen GmbH mit dem Sitz in Wien. Das geplante Vorhaben betrifft Entwicklung, Produktion sowie Vertrieb von Diktierlösungen (Hardware und Software).

Betroffener Geschäftszweig:

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.11.2019 weggefallen.

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