Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Domstern Vorrat U2 GmbH; alwitra GmbH & Co. Klaus Goebel; CTW-Chemotechnisches Werk GmbH & Co. Hermeskeil KG - BWB/Z-4661 | Bundeswettbewerbsbehörde

Domstern Vorrat U2 GmbH; alwitra GmbH & Co. Klaus Goebel; CTW-Chemotechnisches Werk GmbH & Co. Hermeskeil KG

BWB/Z-4661

05.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Domstern Vorrat U2 GmbH, Deutschland, eine indirekt kontrollierte Tochtergesellschaft von Naxicap Partners, Paris, Frankreich, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile an und alleiniger Kontrolle über alwitra GmbH & Co. Klaus Goebel, Trier, Deutschland, und CTW-Chemotechnisches Werk GmbH & Co. Hermeskeil KG, Hermeskeil, Deutschland. Das geplante Vorhaben betrifft Dachprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.12.2019 weggefallen.

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