Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volkswagen AG; Ford Motor Company; Argo AI, LLC; Autonomous Intelligent Driving GmbH - BWB/Z-4659 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volkswagen AG; Ford Motor Company; Argo AI, LLC; Autonomous Intelligent Driving GmbH

BWB/Z-4659

05.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Volkswagen AG (Deutschland) und Ford Motor Company (USA) beabsichtigen den Erwerb gemeinsamer Kontrolle über Argo AI, LLC (USA) und Autonomous Intelligent Driving GmbH (Deutschland). Das geplante Vorhaben betrifft VDS-Technologie.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.12.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht