Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ADCURAM Rocket Holding GmbH; Steinel GmbH - BWB/Z-4655 | Bundeswettbewerbsbehörde

ADCURAM Rocket Holding GmbH; Steinel GmbH

BWB/Z-4655

04.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 75% der Anteile sowie der Kontrolle der Steinel GmbH, Deutschland durch ADCURAM Rocket Holding GmbH, Deutschland. Das geplante Vorhaben betrifft Herstellung von Produkten zur intelligenten Licht und Gebäudesteuerung durch Sensortechnik sowie Heißluftgeräten und Heißklebepistolen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.11.2019 weggefallen.

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