Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BVK-Europe I Immobilien finds S.C.S. SICAF-RAIF Teilfonds ROAT; Universal-Investment-Luxembourg S.A.; AOC Sieben Inter GmbH & Co OG; АОС Sieben Immobilien GmbH & Co OG - BWB/Z-4642 | Bundeswettbewerbsbehörde

BVK-Europe I Immobilien finds S.C.S. SICAF-RAIF Teilfonds ROAT; Universal-Investment-Luxembourg S.A.; AOC Sieben Inter GmbH & Co OG; АОС Sieben Immobilien GmbH & Co OG

BWB/Z-4642

29.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BVK-Europe I Immobilien finds S.C.S. SICAF-RAIF Teilfonds ROAT, ein von Universal-Investment-Luxembourg S.A., beide Luxemburg, gemanagter Fonds, hinter dem die Bayerische Versorgungskammer, Deutschland, steht, beabsichtigt indirekt sämtliche Anteile an AOC Sieben Inter GmbH & Co OG und der АОС Sieben Immobilien GmbH & Co OG, beide Österreich, den Objektgesellschaften von Baufeld 7 des Planungsgebiets "Austria Campus" in 1020 Wien ist, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Vermietung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.11.2019 weggefallen.

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