Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Suanfarma, S.A.; Sandoz Industrial Products S.p.A. - BWB/Z-4647 | Bundeswettbewerbsbehörde

Suanfarma, S.A.; Sandoz Industrial Products S.p.A.

BWB/Z-4647

28.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten direkten Erwerb aller Anteile und die alleinige Kontrolle aber Sandoz Industrial Products S.p.A., Italien, durch Suanfarma, S.A., Spanien. Das geplante Vorheben betrifft die Herstellung von aktiven pharmazeutischen Wirkstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.11.2019 weggefallen.

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