Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mutares SE & Co. KGaA; Q Logistics GmbH
BWB/Z-4646
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland, plant die Geschäftstätigkeiten der Q Logistics GmbH, Österreich, bestehend aus deren wesentlichen Vermögenswerten und sämtliche Anteile an deren Tochtergesellschaft European Contract Logistics - Czech Republic s.r.o., Tschechische Republik, zu erwerben.
Das angemeldete Vorhaben betrifft Logistik- und Speditionsaktivitäten in den Bereichen Stückgut, Charter und Warehouse.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.11.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.11.2019 weggefallen.