Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mutares SE & Co. KGaA; Q Logistics GmbH - BWB/Z-4646 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mutares SE & Co. KGaA; Q Logistics GmbH

BWB/Z-4646

28.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland, plant die Geschäftstätigkeiten der Q Logistics GmbH, Österreich, bestehend aus deren wesentlichen Vermögenswerten und sämtliche Anteile an deren Tochtergesellschaft European Contract Logistics - Czech Republic s.r.o., Tschechische Republik, zu erwerben.
Das angemeldete Vorhaben betrifft Logistik- und Speditionsaktivitäten in den Bereichen Stückgut, Charter und Warehouse.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.11.2019 weggefallen.

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