Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bechtle Holding Schweiz AG; algaCom AG - BWB/Z-4645 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bechtle Holding Schweiz AG; algaCom AG

BWB/Z-4645

25.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft die geplante direkte Übernahme von 100% der Geschäftsanteile und damit den Erwerb alleiniger Kontrolle an der
algaCom AG (СНЕ-108.286.160) durch die Bechtle Holding Schweiz AG (Schweiz), einer zu 100% gehaltenen Tochtergesellschaft der Bechtle Aktiengesellschaft (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Handel und IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.11.2019 weggefallen.

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