Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Marinvest S.r.l.; Gruppo Messina S.p.A.; Ignazio Messina & C. S.p.A., RoRo Italia S.r.l. - BWB/Z-4644 | Bundeswettbewerbsbehörde

Marinvest S.r.l.; Gruppo Messina S.p.A.; Ignazio Messina & C. S.p.A., RoRo Italia S.r.l.

BWB/Z-4644

25.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Marinvest S.r.l., Italien, beabsichtigt, die gemeinsame Kontrolle über Ignazio Messina & C. S.p.A. und RoRo Italia S.r.l., beide Italien, mit dem verbleibenden, gemeinschaftlichkontrollierenden Gesellschafter, der Gruppo Messina S.p.A., Italien, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Internationale Linienschifffahrt (Transport und Logistik).

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.11.2019 weggefallen.

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