Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RHI Magnesita GmbH; Kümaş Manyezit Sanayi А.Ş. - BWB/Z-4640 | Bundeswettbewerbsbehörde

RHI Magnesita GmbH; Kümaş Manyezit Sanayi А.Ş.

BWB/Z-4640

23.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Radex Vertriebsgesellschaft m.b.H. (Österreich), eine Tochtergesellschaft der RHI Magnesita GmbH, beabsichtigt vorbehaltlich des Abschlusses einer entsprechenden Vereinbarung und verbindlicher Verträge zwischen den betroffenen Parteien den indirekten Erwerb aller Anteile an und alleiniger Kontrolle über Kümaş Manyezit Sanayi А.Ş. (Türkei). Das geplante Vorhaben betrifft die Feuerfestindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.11.2019 weggefallen.

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