Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Morgan Stanley Infrastructure Inc.; PNE AG
BWB/Z-4638
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb alleiniger Kontrolle über PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, durch ein Übernahmeangebot der Photon Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland. Photon Management GmbH ist mit Fonds verbunden, die von Morgan Stanley Infrastructure Inc., New York, USA, verwaltet und beraten werden.
Das geplante Vorhaben betrifft Projektentwicklung und Betreiben von Windparks.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2019 weggefallen.