Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Art-Invest Real Estate Funds GmbH; HUK-COBURG Immobilien JV Fonds; ZVK Wiesbaden; PREMIUM Handelskai 100 GmbH & Co KG - BWB/Z-4637 | Bundeswettbewerbsbehörde

Art-Invest Real Estate Funds GmbH; HUK-COBURG Immobilien JV Fonds; ZVK Wiesbaden; PREMIUM Handelskai 100 GmbH & Co KG

BWB/Z-4637

18.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der PREMIUM Handelskai 100 GmbH & Co KG, Wien, durch die Art-Invest Real Estate Funds GmbH, Köln, Deutschland (die sich als Komрlementärin und geschäftsführende Kommanditistin beteiligen wird), den HUK-COBURG Immobilien JV Fonds (der sich indirekt mit einem Kommanditanteil von 70,59% beteiligen wird) und die Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden, Wiesbaden, Deutschland (die sich indirekt mit einem Kommanditanteil von 29,41 % beteiligen wird). Das geplante Vorhaben betrifft die Vermietung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2019 weggefallen.

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