Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Parcom Buy-Out Fund V Coöperatief U.A.; NPM Investments VII B.V. - BWB/Z-4636 | Bundeswettbewerbsbehörde

Parcom Buy-Out Fund V Coöperatief U.A.; NPM Investments VII B.V.

BWB/Z-4636

18.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über NPM Investments VII B.V. und seinen Tochtergesellschaften, durch Parcom Buy-Out Fund V Coöperatief U.A. über seine indirekte Tochtergesellschaft Appeltern Bidco B.V., alle Niederlande. Das geplante Vorhaben betrifft den Vertrieb von Gartenholz und von Gartenprodukten auf Holzbasis.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2019 weggefallen.

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