Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Santander Investment, S.A.; CACEIS - BWB/Z-4634 | Bundeswettbewerbsbehörde

Santander Investment, S.A.; CACEIS

BWB/Z-4634

17.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Santander Investment, S.A., Spanien, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Banco Santander, S.A., beabsichtigt, eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 30,5% der Anteile an CACEIS S.A., Frankreich, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Crédit Agricole S.A., Frankreich, zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft Wertpapierverwahrungsdienstleistungen und Fondsverwaltungsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.11.2019 weggefallen.

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