Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Saverglass SAS; MD Verre SA; Omega Immobilière et Financière SA - BWB/Z-4633 | Bundeswettbewerbsbehörde

Saverglass SAS; MD Verre SA; Omega Immobilière et Financière SA

BWB/Z-4633

16.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Saverglass SAS (Feuquières /Frankreich) beabsichtigt, 100% derAnteile und alleinige Kontrolle über MD Verre SA (Ions /Belgien) und Omega Immobilière et Financière SA (Mops /Belgien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Getränkeglasflaschen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.11.2019 weggefallen.

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