Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Pantheon Ventures (UK) LLC; Pantheon Ventures (US) LP; KD Pharma Gruppe GmbH
BWB/Z-4632
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb von 25% oder mehr (jedoch weniger als 50%) der Anteile an O³ Holding GmbH, Deutschland, der Holding-Gesellschaft der KD Pharma Gruppe, durch Pantheon Ventures (UK) LLC, Großbritannien, und Pantheon Ventures (US) LP, USA. Das geplante Vorhaben betrifft Herstellung und Vertrieb von Inhaltsstoffen auf Omega-3-Basis.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.11.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.11.2019 weggefallen.