Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Genui Fund II GmbH & Co. KG; PRIMEPULSE SE; Mindcurv Group GmbH
BWB/Z-4630
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Genui Fund II GmbH & Co. KG und PRIMEPULSE SE beabsichtigen gemeinsam mittelbar über die Genui Sechzehnte Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der von dieser kontrollierten Tochtergesellschaft Genui Fünfzehnte Beteiligungsgesellschaft mbH, den Erwerb einer kontrollierenden Mehrheitsbeteiligung an der Mindcurv Group GmbH (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.11.2019 weggefallen.