Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Redux Porus Holdings 3 B.V.; Polymer Logistics N.V.
BWB/Z-4629
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von alleiniger Kontrolle über Polymer Logistics N.V. durch Redux Porus Holdings 3 B.V., beide die Niederlande. Das geplante Vorhaben betrifft Logistiklösungen für den Einzelhandel.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.11.2019 weggefallen.