Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Clayton Dubilier & Rice, LLC; Socotec Group - BWB/Z-4628 | Bundeswettbewerbsbehörde

Clayton Dubilier & Rice, LLC; Socotec Group

BWB/Z-4628

14.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Private Equity Investmentgruppe Clayton Dubilier & Rice, LLC, Vereinigte Staaten, beabsichtigt, indirekt durch die Clayton, Dubilier & Rice Fund X, L.P. und zwei andere Kommanditgesellschaften, die von Clayton, Dubilier & Rice Fund X, L.P. kontrolliert werden, eine nicht-kontrollierende Kapitalbeteiligung von ca. 31% an der Socotec Group, Frankreich, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Bau-, Ingenieur- und verbundene Planungsdienstleistungen sowie technische Inspektion und Prüfung.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.11.2019 weggefallen.

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