Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ARDIAN; Saal Digital Gruppe - BWB/Z-4627 | Bundeswettbewerbsbehörde

ARDIAN; Saal Digital Gruppe

BWB/Z-4627

11.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

mertus 572. GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland), ein Investmentvehikel, das indirekt von ARDIAN Expansion Fund IV B S.L.P. (Paris, Frankreich) allein kontrolliert wird, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über die SD Holding SE (Pullach i. Isartal, Deutschland) zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Fotoproduke.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2019 weggefallen.

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