Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

J.A. Kahl Holding GmbH & Co. KG; Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert GmbH & Co. KG - BWB/Z-4626 | Bundeswettbewerbsbehörde

J.A. Kahl Holding GmbH & Co. KG; Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert GmbH & Co. KG

BWB/Z-4626

11.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

J.A. Kahl Holding GmbH & Co. KG, München, Deutschland, beabsichtigt, die restlichen 20% der Anteile an - und damit alleinige Kontrolle über - Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland, zu erwerben.

Geschäftszweig: Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2019 weggefallen.

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