Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Voith GmbH & Co. KGaA; BTG Group - BWB/Z-4624 | Bundeswettbewerbsbehörde

Voith GmbH & Co. KGaA; BTG Group

BWB/Z-4624

11.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Direkter Erwerb von 100% der Anteile an/Vermögensgegenstände von, und alleiniger Kontrolle über BTG Group und der dazugehörigen Geschäfte, Eclépens, Schweiz von Spectris PLC, Surrey, Vereinigtes Königreich, durch Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim, Deutschland.

Betroffene Geschäftszweige: Industrielle Papierherstellung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2019 weggefallen.

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