Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PSP Investments Holding Europe Ltd.; KKR Traviata Со-Invest (EUR) L.P. - BWB/Z-4623 | Bundeswettbewerbsbehörde

PSP Investments Holding Europe Ltd.; KKR Traviata Со-Invest (EUR) L.P.

BWB/Z-4623

10.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer Beteiligung von 25 % oder mehr der Anteile an KKR Traviata Со-Invest (EUR) L.P., USA, durch PSP Investments Holding Europe Ltd., Vereinigtes Königreich. Das geplante Vorhaben betrifft Medien.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.11.2019 weggefallen.

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