Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Aptiv Technologies Limited; Pipe Holding I GmbH
BWB/Z-4618
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Aptiv Technologies Limited, St. Michael, Barbados, eine Tochtergesellschaft von APTIV PLC, Dublin, Irland, beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Pipe Holding I GmbH, Niederwinkling, Deutschland, der Holdinggesellschaft der gabocom-Gruppe, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Mikrorohre und zusammenhängende Produkte für die Telekommunikation und Energietechnik.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2019 weggefallen.