Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aptiv Technologies Limited; Pipe Holding I GmbH - BWB/Z-4618 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aptiv Technologies Limited; Pipe Holding I GmbH

BWB/Z-4618

08.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aptiv Technologies Limited, St. Michael, Barbados, eine Tochtergesellschaft von APTIV PLC, Dublin, Irland, beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Pipe Holding I GmbH, Niederwinkling, Deutschland, der Holdinggesellschaft der gabocom-Gruppe, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Mikrorohre und zusammenhängende Produkte für die Telekommunikation und Energietechnik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2019 weggefallen.

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