Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; ALVÁRIS Profile Systems GmbH - BWB/Z-4617 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; ALVÁRIS Profile Systems GmbH

BWB/Z-4617

04.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 25,01% der Anteile an der ALVÁRIS Profile Systems GmbH, mit Sitz in Rankweil im Wege einer Kapitalerhöhung, verbunden mit Rechten, die Kontrolle über diese Gesellschaft vermitteln, sowie (mittelbar über diese Gesellschaft) an deren Beteiligungen bzw Tochtergesellschaften:

  • ALVÁRIS PROFILE SYSTEMS GmbH mit Sitz in suhl / Deutschland (100%)
  • Alváris Profile System AG mit Sitz in Oberriet / Schweiz (100%)
  • Alváris Profile system s.r.o. mit Sitz in Petřvald / Tschechien (60%)

durch die Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Linz.

Das geplante Vorhaben betrifft die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Aluminiumprofilsystemen samt Automatisierung.

 

 

 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.10.2019 weggefallen.

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