Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

w&p Beton Holding GmbH; West-Beton Lieferbeton GmbH - BWB/Z-4614 | Bundeswettbewerbsbehörde

w&p Beton Holding GmbH; West-Beton Lieferbeton GmbH

BWB/Z-4614

02.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 25% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über West-Beton Lieferbeton GmbH, Deutschlandsberg, durch die w&p Beton Holding GmbH, Klagenfurt am Wörthersee. Das geplante Vorhaben betrifft Herstellung und Vertrieb von Transportbeton.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2019 weggefallen.

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