Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hyperion Materials & Technologies Germany GmbH; Arno Friedrichs Hartmetall GmbH & Co. KG - BWB/Z-4612 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hyperion Materials & Technologies Germany GmbH; Arno Friedrichs Hartmetall GmbH & Co. KG

BWB/Z-4612

01.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb sämtlicher Anteile und der alleinigen Kontrolle an der Arno Friedrichs Hartmetall GmbH & Co. KG durch die Hyperion Materials & Technologies Germany GmbH. Darüber hinaus wird Hyperion Materials & Technologies Germany GmbH folgende Unternehmen erwerben:

• sämtliche Anteile an der Arno Friedrichs Hartmetall Verwaltungsgesellschaft mbH,
• sämtliche Anteile und die alleinige Kontrolle über Sinco Tool GmbH und
• sämtliche Anteile und die alleinige Kontrolle über die Friedrichs oHG.

Das geplante Vorhaben betrifft Tätigkeitsbereiche: Harte / Superharte Materialkomponenten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.10.2019 weggefallen.

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