Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AMETEK, Inc.; Gatan Inc., Gatan UK Limited; Gatan GmbH - BWB/Z-4611 | Bundeswettbewerbsbehörde

AMETEK, Inc.; Gatan Inc., Gatan UK Limited; Gatan GmbH

BWB/Z-4611

30.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AMETEK, Inc. (USA) beabsichtigt, den Geschäftsbereich elektronenmikroskopische Peripheriegeräte von Roper Technologies, Inc. (USA) zu erwerben. Dabei sollen direkt bzw. indirekt 100 % der Anteile an Gatan Inc. (USA), Gatan UK Limited (UK) und Gatan GmbH (Deutschland) sowie weitere zum Gatan-Geschäftsbereich von Roper Technologies, Inc. gehörende Unternehmensteile erworben werden. Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2019 weggefallen.

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