Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

REF VI Bike Holding Ѕ.à r.l.; Peloton MidCo 2 GmbH; Bike24 GmbH - BWB/Z-4610 | Bundeswettbewerbsbehörde

REF VI Bike Holding Ѕ.à r.l.; Peloton MidCo 2 GmbH; Bike24 GmbH

BWB/Z-4610

30.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

REF VI Bike Holding Ѕ.à r.l., 13-15 Avenue de la Liberté, L-1931, Luxemburg, Luxemburg, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile und Stimmrechte sowie der
Kontrolle über Peloton MidCo 2 GmbH, Dresden, Deutschland, die indirekte Holdinggesellschaft von Bike24 GmbH, Dresden, Deutschland. Das geplante Vorhaben betrifft den Vertrieb von Sportartikeln (Fahrräder und Fahrradteile).

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2019 weggefallen.

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