Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mubadala Investment Company; Stonepeak Claremont Holdings LP
BWB/Z-4607
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb einer Minderheitsbeteiligung von etwa 25% durch Mubadala Investment Company, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, über die beschränkt haftende Partnership Stonepeak Claremont Holdings LP, Delaware, USA. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Datenspeicherung und Datenkonnektivitätsdienste.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2019 weggefallen.