Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mubadala Investment Company; Stonepeak Claremont Holdings LP - BWB/Z-4607 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mubadala Investment Company; Stonepeak Claremont Holdings LP

BWB/Z-4607

26.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer Minderheitsbeteiligung von etwa 25% durch Mubadala Investment Company, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, über die beschränkt haftende Partnership  Stonepeak Claremont Holdings LP, Delaware, USA. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Datenspeicherung und Datenkonnektivitätsdienste.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2019 weggefallen.

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