Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cassa Depositi e Prestiti S.p.A.; Fondo Italiano d'Investimento SGR S.p.A. - BWB/Z-4605 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cassa Depositi e Prestiti S.p.A.; Fondo Italiano d'Investimento SGR S.p.A.

BWB/Z-4605

26.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Cassa Depositi e Prestiti S.p.A., Italien, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über und eine Mehrheitsbeteiligung in Fondo Italiano d'Investimento SGR S.p.A., Italien, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Bereitstellung von Private Equity und Risikokapital sowie die Bearbeitung von Antriebsstrangkomponenten, Kombinationen aus Computer Hard- und  - software und digitalen Kommunikationssystemen sowie  IT-Beratung für das Gesundheitswesen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren J - Information und Kommunikation, K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2019 weggefallen.

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