Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AXA SA; Principal Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH; Principal Amsterdam Objektgesellschaft mbH
BWB/Z-4604
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Vier letztlich von AXA SA, Frankreich, kontrollierte Fonds beabsichtigen, direkt und indirekt 11 Hotelanlagen in verschiedenen europäischen Staaten zu erwerben, die derzeit direkt und indirekt von der Principal Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Principal Amsterdam Objektgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, kontrolliert werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Liegenschaften.
Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2019 weggefallen.