Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AXA SA; Principal Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH; Principal Amsterdam Objektgesellschaft mbH - BWB/Z-4604 | Bundeswettbewerbsbehörde

AXA SA; Principal Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH; Principal Amsterdam Objektgesellschaft mbH

BWB/Z-4604

26.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Vier letztlich von AXA SA, Frankreich, kontrollierte Fonds beabsichtigen, direkt und indirekt 11 Hotelanlagen in verschiedenen europäischen Staaten zu erwerben, die derzeit direkt und indirekt von der  Principal  Real  Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Principal Amsterdam Objektgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, kontrolliert werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Liegenschaften.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2019 weggefallen.

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