Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Services (UK) Ltd; BАCАB S.А.; Bartec Top Holding GmbH - BWB/Z-4603 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Services (UK) Ltd; BАCАB S.А.; Bartec Top Holding GmbH

BWB/Z-4603

24.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die EQT Investmentfonds EQT Credit II und EQT Credit Opportunities III (London / Vereinigtes Königreich), welche von EQT Services (UK) Ltd verwaltet werden, beabsichtigen, indirekt alleinige Kontrolle über BАCАB S.А. (St.  Croix  / Schweiz) und Bartec Top Holding GmbH (Bad Mergentheim /Deutschland) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von explosionsgeschützter Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2019 weggefallen.

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