Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Equistone Partners Europe Ltd.; Holland Groep Westland B.V.
BWB/Z-4602
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Equistone Partners Europe Ltd., Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an, und damit alleinige Kontrolle über, Holland Groep Westland B.V., Niederlande, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Schirminstallationen und (Insekten -)Netzsysteme für Gewächshäuser.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2019 weggefallen.