Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Swietelsky Tunnelbau GmbH; Klaus Hennerbichler GmbH u. Co KG; Klaus Hennerbichler GmbH; Raumgrün Landschaftsbau KG - BWB/Z-4601 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Swietelsky Tunnelbau GmbH; Klaus Hennerbichler GmbH u. Co KG; Klaus Hennerbichler GmbH; Raumgrün Landschaftsbau KG

BWB/Z-4601

24.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft im Ergebnis den Erwerb sämtlicher Gesellschafts- und Geschäftsanteile an der Klaus Hennerbichler GmbH u. Co KG, der Klaus Hennerbichler GmbH sowie der Raumgrün Landschaftsbau KG durch Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. sowie Swietelsky Tunnelbau GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Garten- und Landschaftsbau, Raumbegrünung und Handel mit Gartenartikeln.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2019 weggefallen.

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