Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

REWE-ZENTRALFINANZ eG; Cestovní kancelár FISCHER, a.s. - BWB/Z-4598 | Bundeswettbewerbsbehörde

REWE-ZENTRALFINANZ eG; Cestovní kancelár FISCHER, a.s.

BWB/Z-4598

20.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

REWE-ZENTRALFINANZ eG, Bundesrepublik Deutschland, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an Cestovní kancelár FISCHER, a.s., Tschechische Republik

Betroffener Geschäftszweig: Reiseveranstaltung und Reisevermittlung

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2019 weggefallen.

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