Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
REWE-ZENTRALFINANZ eG; Cestovní kancelár FISCHER, a.s.
BWB/Z-4598
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
REWE-ZENTRALFINANZ eG, Bundesrepublik Deutschland, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an Cestovní kancelár FISCHER, a.s., Tschechische Republik
Betroffener Geschäftszweig: Reiseveranstaltung und Reisevermittlung
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.10.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2019 weggefallen.