Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LVMH Moet Hennessy - Louis Vuitton; Anin Star Holding Limited - BWB/Z-4597 | Bundeswettbewerbsbehörde

LVMH Moet Hennessy - Louis Vuitton; Anin Star Holding Limited

BWB/Z-4597

20.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

LVMH Moet Hennessy - Louis Vuitton société européene (Frankreich) beabsichtigt, die gemeinsame Kontrolle über Anin Star Holding Limited (Großbritannien), von Frau Stella McCartney zu erwerben.

 

Betroffener Geschäftszweig: Luxusgüter

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2019 weggefallen.

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