Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Gojer; Tauschitz; GT Baustoff Recycling GmbH
BWB/Z-4596
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Der angemeldete Zusammenschluss betrifft den beabsichtigten Erwerb einer Stammeinlage im Ausmaß eines Drittels des Stammkapitals an der GT Baustoff Recycling GmbH durch die Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. im Wege einer Kapitalerhöhung.
Geschäftsbereich: Recycling und Entsorgung von Baurestmassen
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.10.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.10.2019 weggefallen.