Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Umicore S.A./N.V.; Freeport Cobalt Oу
BWB/Z-4595
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb durch Umicore S.A./N.V. (mittelbar über 100%ige Tochtergesellschaften) der alleinigen Kontrolle über, und (mittelbar über zwei Holdinggesellschaften) 100% der Anteile an, Freeport Cobalt Oу (bestehend nur aus der Kobalt-Raffinerie in Kokkola, Finnland, und dem nachgelagerten Geschäftsbereich Kobaltmaterialien und Vorprodukte in Batteriequalität). Das geplante Vorhaben betrifft Kobaltmaterialien und Vorprodukte in Batteriequalität; Kathodenwerkstoffe für wiederaufladbare Batterien.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.10.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.10.2019 weggefallen.