Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AXIANS ICT Austria GmbH; Pitagora Informationsmanagement GmbH - BWB/Z-4593 | Bundeswettbewerbsbehörde

AXIANS ICT Austria GmbH; Pitagora Informationsmanagement GmbH

BWB/Z-4593

19.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die AXIANS ICT Austria GmbH mit Sitz in Linz beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile und damit der alleinigen Kontrolle an der Pitagora Informationsmanagement GmbH mit Sitz in Innsbruck. Das geplaten vorhaben betrifft IT-Services.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.10.2019 weggefallen.

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