Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

wheyco GmbH; Whey Processing Facility Hoogeveen B.V.; Volac Netherlands B.V.; DOC Volac Nutrition V.O.F. - BWB/Z-4590 | Bundeswettbewerbsbehörde

wheyco GmbH; Whey Processing Facility Hoogeveen B.V.; Volac Netherlands B.V.; DOC Volac Nutrition V.O.F.

BWB/Z-4590

17.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

wheyco GmbH (Hamburg, Deutschland) beabsichtigt, 50,88% der Anteile an Whey Processing Facility Hoogeveen B.V. (Hoogeveen, Niederlande) sowie von 99% der Anteile an der Volac Netherlands B.V. (Hoogeveen, Niederlande), welche wiederum 50,88% der Anteile an der DOC Volac Nutrition V.O.F. (Hoogeveen, Niederlande) hält, zu erwerben. Nach Abschluss des Vorhabens wird wheyco GmbH alleinige Kontrolle über die Zielgesellschaften ausüben. Das geplante Vorhaben betrifft den Bereich Milchverarbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.10.2019 weggefallen.

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